Seminar zur "Einführung von ETRS 89/UTM im Saarland"

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit beiliegendem Faltblatt lädt der DVW Saarland e.V. zu einem kostenlosen Seminar "Einführung von ETRS 89/UTM im Saarland" am 21. März nach Saarlouis ein. Gerne darf die Info auch gestreut werden.

Hintergrund:

Im Jahr 1991 wurde beschlossen, das Europäische Terrestrische Referenzsystem 1989 (ETRS89) als neues deutschlandweites Koordinatenbezugssystem einzuführen. Zur Abbildung in die Ebene wurde 1995 die Universale Transversale Mercator- (UTM-) Projektion festgelegt. Im Rahmen dieser Beschlüsse verpflichteten sich alle deutschen Vermessungsverwaltungen, das neue Koordinatenreferenzsystem ETRS89/UTM einzuführen. Das Saarland wird zum 15. April 2024 die UTM-Abbildung einführen. Im Vorfeld der Umstellung sind etliche Fragen an die Mitglieder des DVW Saarland e.V. gerichtet worden, wie sich die Umstellung vollziehen wird und welche Auswirkungen der systemeigene Maßstabsfaktor hat. Aus diesem Grund entschloss sich der DVW Saarland e.V. zur Ausrichtung des Seminars „Einführung von ETRS89/UTM im Saarland“.

Der DVW e. V. – Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement – ist als größter deutscher Berufsverband im Bereich der Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement ein wissenschaftlicher Verein mit dem Ziel, Wissenschaft und Forschung in den genannten Bereichen zu fördern sowie fachliche Entwicklungen und praktische Erfahrungen zu vermitteln. Als eigenständiger Landesverein ist der DVW Saarland e.V. Mitglied des DVW e.V. Er steht allen an Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement Interessierten offen und setzt sich insbesondere durch Seminare, Vorträge und Exkursionen für den ungezwungenen fachlichen Austausch ein. Weitere Informationen zum DVW e.V. erhalten Sie hier: https://dvw.de/

 

DVW_SL-Umstieg_auf_UTM-Faltblatt.pdf

188. DVW- Seminar „Quo vadis – Arbeitsschutz und Gesundheit in der Geodäsie“

Rückblick auf das

188. DVW- Seminar

„Quo vadis – Arbeitsschutz und Gesundheit in der Geodäsie“

 

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„Die strikte geschlechtlich getrennte Unterbringung von verurteilten Verantwortlichen eines Arbeitsunfalls in Männer- und Frauengefängnissen ist Teil der Strafe.“ Diese Worte, süffisant ausgesprochen, aber mit einem sehr ernsten Hintergrund, richtete Dr. Gregor an die Teilnehmenden des 188. DVW-Seminars „Quo vadis – Arbeitsschutz und Gesundheit in der Geodäsie“, das am 16. März 2022 als gemeinsame Veranstaltung des DVW Arbeitskreis (AK) 1 „Beruf“ und des DVW Saarland e.V. ausgerichtet wurde. Erstmals seit langer, Corona bedingter Auszeit konnte der AK 1 wieder ein Seminar in Präsenz ausrichten, und erstmals seit noch längerer Zeit fand ein DVW-Seminar im Saarland statt. Als Austragungsort wurde Saarlouis gewählt, die vielleicht französischste Stadt Deutschlands, zugleich Sitz der für das Liegenschaftskataster im Saarland verantwortlichen Zentralen Außenstelle des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung. Hier wurde den knapp 40, zum Teil weit angereisten Teilnehmenden ein vielschichtiges Vortragsprogramm rund um die Arbeitssicherheit geboten.

Es waren fünf Begrifflichkeiten, die in den Vorträgen immer wieder genannt wurden: das „STOP-Prinzip des Arbeitsschutzes“, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung, die verantwortliche Führungskraft.

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Quelle: Dipl.-Ing. (FH) Markus Schmitt, Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.

Mit dem „STOP-Prinzip“ wird versucht, die Ursachen einer Gefährdung zu bekämpfen bzw. die Wahrscheinlichkeit eines Arbeitsunfalles zu minimieren. Gefahren sind z.B. durch andere Techniken zu beseitigen (Substitution, S), wo dies nicht möglich ist sind Gefahren z.B. durch entsprechende Geräte zu vermeiden (Technische Schutzmaßnahmen, T), wo dies wiederum nicht möglich ist sind Gefahren z.B. durch angepasste Verfahrensabläufe zu verringern (Organisatorische Schutzmaßnahmen, O), und erst dann kann durch entsprechendes Equipment, durch Unterweisungen oder Aufstellen von Verfahrensregeln ein direkter Mitarbeiterschutz erfolgen (Persönliche Schutzmaßnahmen, P). Die Gefährdungsbeurteilung ist als stetiger Prozess (nach dem STOP-Prinzip) anzusehen zur Ermittlung von Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsrisiken. In einer Betriebsanweisung werden Informationen zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsrisiken zusammengestellt, während diese Informationen in einer Unterweisung konkret weitergegeben werden. Gesetzlich für den Arbeitsschutz verantwortlich ist der Arbeitgeber, der diese Verantwortlichkeit jedoch an andere Personen (z.B. Führungskräfte) übertragen darf. Führungskräfte müssen in ihrem Zuständigkeitsbereich in eigener Verantwortung Maßnahmen nach den Arbeitsschutzvorschriften treffen bzw. veranlassen, insbesondere sicherheitswidrige Zustände beseitigen, Unterweisungen durchführen oder veranlassen, Fehlverhalten von Beschäftigten beanstanden, Wirksamkeit von Maßnahmen feststellen und, falls erforderlich, gefährliche Arbeiten einstellen.

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Als erster Referent berichtete Dipl.-Ing. Günter Strickmann, LGLN, Osnabrück-Meppen, in seinem Vortrag „Die aktuelle DGUV Information »Vermessungsarbeiten« – Entstehungsprozess und Hilfestellung für die Praxis“ über die Schwierigkeiten bei der Neufassung der DGUV Information 201‑060 „Vermessungsarbeiten“. Zwar stehen die DGUV Informationen auf der untersten Stufe der Vorschriften zur Arbeitssicherheit, doch bilden sie den Stand der Technik ab und sind deshalb zu beachten. Weiter stellte Strickmann die Informationen der DGUV zum Einsatz vermessungstechnischer Instrumente (Laser, GNSS, u.a.), zu Vermessungsarbeiten im Straßenverkehr (hier gilt seit Februar 2022 die neue RSA 21), auf Baustellen, im Bereich von Baugruben und Gräben, am Wasser, in schwierigem Gelände und im Gleisbereich sowie zu Grabwerkzeugen bei Ver- und Abmarkungsarbeiten vor.

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Dr. Wolfgang Uslar, Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik, Bonn, stellte die neue DGUV Information 208‑058 „Sicherer Umgang mit Multikoptern (Drohnen)“ vor, an deren Erarbeitung der Referent beteiligt war. Er versuchte, mit ihrer Hilfe die Titelfrage seines Vortrages „Drohnen in der Praxis – Wo bleibt der Mensch?“ zu beantworten. Neben Informationen zum Sicheren Betrieb – betriebliche Organisation, zur Instandhaltung und Prüfung, zum Akku, zum Flugbetrieb und zur Datensicherheit enthält diese Publikation auch eine Checkliste zur Startvorbereitung eines Multikopterfluges im Außenbereich, eine Muster-Gefährdungsbeurteilung, eine Muster-Betriebsanweisung für den Umgang mit Multikoptern, ein Beispiel für einen möglichen Ablauf einer Ausbildung zum Bediener von Multikoptern und eine Frageliste zur Auswahl des richtigen Multikopters.

Der geplante dritte Vortrag von Christine Mohm mit dem Thema „Raus aus dem Stress – der Bumerang-Effekt“ musste wegen Erkrankung der Referentin leider ausfallen.

Die große „Rechtliche Verantwortung von Führungskräften“ und die Folgen ihrer Nichtbeachtung zeigte Dr. Klaus Gregor, Richter a. D. am Landgericht Würzburg, Würzburg, in seinem Vortrag auf. Nach einem Arbeitsunfall mit Körperschaden kommt es regelmäßig zu einem Gerichtsverfahren, in dessen Verlauf der für den Unfall Verantwortliche gesucht und verurteilt wird. Nahezu ausschließlich sind dies die (unmittelbaren) Führungskräfte. Das Gericht prüft sodann, ob die Verfehlungen der Verantwortlichen auf Vorsatz (Wissen um die Gefahr und Wollen einer Schädigung), auf eine bewusste Fahrlässigkeit (Wissen um die Gefahr, aber „es wird schon gut gehen“) oder unbewusste Fahrlässigkeit (kein Wissen um die Gefahr, kein Wollen einer Schädigung, aber ein Bewusstsein, dass „etwas gemacht werden könnte“) beruhen, oder ob eine Unschuld vorliegt (kein Wissen um die Gefahr, kein Wollen einer Schädigung, kein Verdacht, dass „etwas gemacht werden könnte“). In diese Prüfung wird regelmäßig die Gefährdungsbeurteilung mit einbezogen, sie enthält das „Wissen um die Gefahr“. In seinem Vortrag thematisierte Gregor neben den strafrechtlichen Konsequenzen (Bußgeld, Haft) auch die zivilrechtlichen Konsequenzen (Schadenersatz an Geschädigte, Regressforderungen der Berufsgenossenschaft, u.a.), die regelmäßig sehr hoch sind.

 

In seinem Vortrag zur „Verantwortlichkeit im Arbeitsschutz“ versuchte Dipl.-Ing. Markus Schmitt, Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz, Saarbrücken, die Frage „Wer muss Was tun?“ zu beantworten. Hierfür ging er auf die drei Säulen des Arbeitsschutzes ein: Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung. Einen weiteren Schwerpunkt legte Schmitt auf die Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz insbesondere von Arbeitgebern, „oberen“ und „operativen“ Führungskräften sowie von Arbeitnehmern. Daneben zeigte er auf, welche Dokumente und Nachweise Bedienstete der Arbeitsschutzverwaltung nach einem Arbeitsunfall prüfen.

Auf die Probleme bei der praktischen Umsetzung der „Arbeitssicherheit bei Dienstleistungen im Bereich Netze und Leitungsaufmaß“ verwies abschließend Dipl.-Ing. Holger Hustedt, NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, Frankfurt. Den Verantwortlichen ist es auferlegt, sich ändernde Vorschriften im Auge zu behalten und die Beschäftigten entsprechend und umfassend zu unterweisen. Allein das zeitnahe Reagieren auf geänderte Vorschriften ist zeitraubend, die Sicherheitsunterweisungen kosten auch Zeit. Zeit, in der die eigentliche Arbeit nicht erledigt werden kann. Hierbei hilft ein ganzheitliches Managementsystem, das von einem eigens erstellten „Leitfaden Arbeitssicherheit“ bis zur Dokumentation und Archivierung von Unterweisungen alle Bereiche von Verantwortlichkeiten in der Arbeitssicherheit abdeckt. Dass Arbeitssicherheit nicht nur das Reagieren auf Vorschriften ist, zeigte Hustedt u.a. an Beispielen, wie auf den einzelnen Mitarbeitenden eingegangen werden kann (Arbeitsbelastung, Lebensalter, Erfahrungsschatz, Interessen, Digitalkompetenz, usw.)

Die Veranstalter bedanken sich bei den Vortragenden dieses Seminars für die wertvollen Hinweise zu den Herausforderungen der Arbeitssicherheit. Für die Teilnehmenden hoffen wir als Seminaranbieter, dass die vielfältigen Themen ihren Beitrag leisten werden, die Zahl von Arbeitsunfällen (auch ohne Personenschaden) noch weiter zu reduzieren.

Martin Lemke (DVW Saarland)

 

11/2019 - DVW Saarland wiederum auf Ausbildungsplatzmesse vertreten

Am 14. September 2019 fand in der Saarbrücker Congresshalle die Ausbildungsplatzmesse „Zukunft zum Anfassen“ statt. Der DVW Saarland war mit einem Gemeinschaftsstand zusammen mit BDVI und VDV vertreten. Unterstützung gaben auch das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) und das Technisch-Gewerbliche Berufsbildungszentrum Saarbrücken (TGBBZ).

Dass die Messe von der Wirtschaftsministerin des Saarlandes, Anke Rehlinger, und dem Präsidenten der IHK, Hanno Dornseifer, eröffnet wurde, zeugt von der Bedeutung dieser Messe. Sehr viele Jugendliche (und deren Eltern) nahmen das Angebot wahr und interessierten sich für die Ausbildungsberufe Vermessungstechnik und Geomatik sowie für die Studienangebote.Das nach jedem Gespräch mitgegebene Faltblatt mit den wichtigsten Informationen zu den Berufe und den Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten sowie das Pixi-Buch waren am Ende der Messe vergriffen. Acht Jugendliche wollten sich sogar spontan um einen Ausbildungsplatz bewerben, mussten aber (da es ein Gemeinschaftsstand war) auf die im Faltblatt genannten Adressen verwiesen werden.

Erfreut waren DVW Saarland, BDVI und VDV darüber, dass sich derzeitige und ehemalige Auszubildende aus verschiedenen Behörden und Büros bereit erklärten, auf der Messe mitzuwirken und so in jugendlicher Sprache für die Berufe zu werben.

Martin Lemke

Ausbildungsplatzmesse 2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Achtung Vermessung! Gemeinschaftsstand vom DVW, VDV und BDVI